Für Eltern und Großeltern · Aktualisiert: Juli 2026

Kinderbetreuungskosten
absetzen &
Kindervermögen
steueroptimiert aufbauen.

Oma und Opa passen sowieso auf Ihr Kind auf. Wenn Sie ihnen die Fahrtkosten erstatten, erkennt das Finanzamt das an: bis zu 2.016 € Steuerersparnis pro Jahr. Dieses Geld legen Sie fürs Kind an, statt es dem Finanzamt zu überlassen.

Wie es funktioniert
Von der Finanzrechtsprechung anerkannt
Mit Steuerberater entwickelt
30 Tage Geld-zurück-Garantie
Ihr Vorteil
Steuerersparnis pro Jahr
2.016 €
Jahr für Jahr vom Finanzamt
Über 14 Jahre
28.224 €
Erstattung pro Kind
Betreuungskosten
2.016 €/J
Gelegenheitsgeschenke
Steuerfrei
Versicherungsmantel
Langfristig
Was daraus werden kann (30 J.) 305.644 €
55.776 € Familiengeld + 28.224 € Finanzamt + 221.644 € Zinseszins. 7,8 % p.a. optimistisch | 6,5 % p.a. konservativ → ~242.000 €. Nominal, vor Steuern, nach Fondskosten, nicht garantiert.
2.016 €
Steuerersparnis
pro Jahr
14 J.
Absetzungsfähige
Jahre ab Geburt
305 T€
Kindervermögen
nach 30 Jahren*
0 €
Mehrausgaben —
nur Umleitung

✦ Alle Berechnungen gelten pro Kind. Bei zwei Kindern verdoppelt sich der Effekt.

Drei Bausteine, ein geprüftes System
Betreuungskosten §10 EStG
Gelegenheitsgeschenke §13 ErbStG
ETF Tax Harvesting – kein Gestaltungsmissbrauch
⚖️ Warum das kein Steuertrick ist
Dass Eltern die Fahrtkosten betreuender Großeltern erstatten und absetzen dürfen, ist keine Grauzone: Das FG Baden-Württemberg hat genau diese Gestaltung anerkannt (4 K 3278/11). Auch das FG Nürnberg hat den Grundsatz bestätigt — die Familie verlor dort nur, weil der schriftliche Vertrag fehlte und die Überweisung zu spät kam (3 K 1382/17). Genau an diesen Formalien scheitern Familien in der Praxis, und genau dafür gibt es unsere Musterverträge. Grundlage: Grundsätze des BFH (III R 94/96) und BMF-Schreiben vom 14.03.2012. Kein Scheingeschäft, sondern eine gesetzlich vorgesehene Gestaltung.
👵 Kein Aufwand für die Großeltern
Die Fahrtkosten-Erstattung ist für Oma & Opa steuerfrei. Keine Steuererklärung, kein Papierkram. Einmal den Betreuungsvertrag unterschreiben — das war's.
So funktioniert es

Kinderbetreuungskosten absetzen:
Drei Schritte zum Steuervorteil

1
Baustein 1 · §10 EStG
Betreuungskosten absetzen
Oma und Opa fahren zur Betreuung, Sie überweisen ihnen die Fahrtkosten (0,30 € pro Kilometer). Bis zu 6.000 € pro Jahr zählen als Betreuungskosten, 80 % davon sind absetzbar. Das bringt Ihnen bis zu 2.016 € Steuerersparnis — Jahr für Jahr, bis zum 14. Geburtstag.
2
Baustein 2 · §13 ErbStG
Steuerfrei schenken
Geburtstag, Weihnachten, Einschulung: Gelegenheitsgeschenke der Großeltern sind steuerfrei — und sie zählen nicht auf den Schenkungsfreibetrag von 200.000 € an. Der bleibt für später unangetastet.
3
Baustein 3 · §20 EStG
Steuerfrei anlegen im Mantel
Das gesparte Geld fließt in eine fondsgebundene Rentenversicherung. „99/1" bezeichnet den Beitrags-Split: rund 99 % gehen in die Fondsanlage (ETFs), rund 1 % in den Versicherungsmantel. Die Kontrolle behalten Sie über die Rolle des Versicherungsnehmers — nicht über einen Eigentumsanteil. Wichtig: Wird der Mantel mit bereits verschenktem Kindgeld gefüllt, endet die Kontrolle mit der Volljährigkeit (§ 1641 BGB). Der saubere Weg: Eltern oder Großeltern besparen den Mantel aus eigenem Geld als Versicherungsnehmer.
Rechenbeispiel · Familie Müller · Steuersatz 42% AKTUALISIERT 2025/2026
2.016 €
Steuerersparnis pro Jahr
Max. Betreuungsaufwand p.a. 6.000 €
Absetzbar (80% seit 2025) 4.800 €
Grenzsteuersatz 42 %
Steuerersparnis / Jahr 2.016 €
Drei legale Bausteine

Steueroptimierter Vermögensaufbau:
Alle drei Bausteine

Baustein 01
🏠
Betreuungskosten
Die Fahrtkosten der Großeltern steuerlich absetzen — jedes Jahr aufs Neue. Geltend machen können das nur die Eltern in ihrer Steuererklärung.
Steuererstattung gesamt28.224 €
§10 Abs.1 Nr.5 EStG · Bis zum 14. Lebensjahr · Für Großeltern steuerfrei
Baustein 02
🎁
Gelegenheitsgeschenke
Zu Geburtstag, Weihnachten und Einschulung steuerfrei schenken, ohne den Freibetrag anzutasten. Für Großeltern nebenbei der eleganteste Weg zur vorweggenommenen Erbfolge.
Schenkungsfreibetrag Großeltern200.000 €
§13 Abs.1 Nr.14 ErbStG · §16 ErbStG · Alle 10 Jahre
Baustein 03
📈
Versicherungsmantel
Im Mantel wächst das Geld während der Ansparphase steuerfrei. Die Kontrolle liegt bei Ihnen als Versicherungsnehmer — und die Übergabe an Ihr Kind bestimmen Sie selbst.
Steuerfrei in Ansparphase§20 EStG
Fondsgebundene RV · 12/62-Regel · Kontrolle über VN-Rolle
🏛️
Bonus: Frühstart-Rente (geplant ab 2026/2027)
Zusätzlich zu den drei Bausteinen plant der Staat 10 €/Monat für jedes Kind von 6–18 Jahren in ein gesperrtes Altersvorsorgedepot — einkommensunabhängig, ohne Antrag. Das zugrundeliegende Altersvorsorgereformgesetz ist seit Ende Mai 2026 in Kraft; das eigene Frühstart-Rente-Gesetz steht noch aus und wird im Laufe 2026 erwartet. Auszahlung rückwirkend ab 01.01.2026 für Jahrgang 2020 geplant.
+1.440 €

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Wie viel können Sie sparen?

4 Fragen, 2 Minuten, Ihre persönliche Zahl. Mehr brauchen wir nicht.

1
Alter Ihres Kindes
2
Haushaltseinkommen
3
Betreuungskosten
4
Großeltern-Situation

✦ Berechnung gilt pro Kind unter 14 Jahren. Bei mehreren Kindern vervielfacht sich die Ersparnis.

Kein Kauf nötig · Ihre Daten werden nicht weitergegeben · Aktualisiert für 2025/2026
Pakete & Preise

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📋 Schritt-für-Schritt-Anleitungen
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Der Einstieg: Baustein 1 komplett umsetzen.
Alles aus dem Gratis-Paket
Vollständiger Betreuungsvertrag mit Ausfüllhilfe
Kalkulationstool (Excel, alle Szenarien)
Erklärungs-Präsentation (alle 3 Bausteine)
Gelegenheitsgeschenke-Übersicht mit Strategie
Welcome-Brief & FAQ
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Kundenstimmen

Was Familien
über uns sagen

★★★★★
„Unser Steuerberater hat das Konstrukt sofort bestätigt. Wir haben im ersten Jahr 1.980 € zurückbekommen."
TM
Thomas M.
Vater · München
★★★★★
„Endlich verständlich erklärt. Der Rechner hat uns sofort gezeigt, was wir über die Jahre verloren hätten."
SK
Sandra K.
Mutter · Hamburg
★★★★★
„Als Großmutter war ich skeptisch. Der Betreuungsvertrag ist so klar aufgebaut, dass wir ihn direkt vorlegen konnten."
UR
Ursula R.
Großmutter · Frankfurt

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Über Kindervermögen

Warum es
Kindervermögen gibt

Ich bin Andreas Fröhlich aus München. Kindervermögen ist entstanden, weil ich für meine eigene Familie wissen wollte, was steuerlich wirklich möglich ist — und dabei gemerkt habe, wie viel Geld Familien Jahr für Jahr einfach liegen lassen. Nicht aus Nachlässigkeit, sondern weil es niemand verständlich erklärt.

Gemeinsam mit einem Steuerberater habe ich daraus ein System gemacht: drei Bausteine, alle Vorlagen, sofort umsetzbar. Wer tiefer einsteigen will, findet das Ganze auch in meinem Buch „Damit mein Kind mehr hat".

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Kinderbetreuungskosten
und Vermögensaufbau

Ist das Konstrukt wirklich legal?
Ja. Alle drei Bausteine — Betreuungskosten (§10 EStG), Gelegenheitsgeschenke (§13 ErbStG) und der jährliche Kauf und Verkauf von ETFs — wurden mit einem Steuerberater entwickelt. Gestaltungsmissbrauch wurde dabei ausdrücklich verneint. Trotzdem gilt: Lassen Sie Ihre individuelle Situation prüfen. Eine fertige Prüfunterlage für Ihren Steuerberater liegt jedem Paket bei.
Was wenn Großeltern nicht in der Nähe wohnen?
Bei langen Anfahrtswegen sind die Fahrtkosten höher — und damit auch die Steuerersparnis. Bei 300 km einfach (0,30 €/km) entstehen bereits 90 € pro Besuch, bei 12 Besuchen im Jahr sind das 1.080 € Fahrtkosten. Bausteine 2 und 3 funktionieren völlig unabhängig vom Wohnort.
Was bekomme ich nach dem Kauf genau?
Sofort nach dem Kauf erhalten Sie einen Download-Link per E-Mail. Das Paket enthält: Erklärungs-PDF, Excel-Rechner, Muster-Betreuungsvertrag, Juniordepot-Anleitung (Komplett), Steuerberater-Prüfunterlage und alle weiteren Unterlagen. Kein Abo, keine versteckten Kosten.
Bis zu welchem Alter kann ich Kinderbetreuungskosten absetzen?
Baustein 1 ist bis zum vollendeten 14. Lebensjahr absetzbar. Bei einem Neugeborenen zahlt das Finanzamt über 14 Jahre insgesamt 28.224 € zurück (bei 42 % Grenzsteuersatz). Zusammen mit 55.776 € eigenem Familiengeld (z. B. Gelegenheitsgeschenke) ergibt das 84.000 € Gesamteinzahlung über 30 Jahre — die Basis für den Zinseszinseffekt. Bausteine 2 und 3 haben keine Altersgrenze.
Was ist die Frühstart-Rente 2027?
Der Staat zahlt 10 €/Monat in ein ETF-basiertes Altersvorsorgedepot für Kinder von 6–18 Jahren — einkommensunabhängig, ohne Antrag. Das Depot ist bis zum Rentenbeginn gesperrt — das Kind kann nicht frei darüber verfügen. Erträge wachsen bis dahin steuerfrei. Das zugrundeliegende Altersvorsorgereformgesetz wurde am 27.03.2026 vom Bundestag und am 08.05.2026 vom Bundesrat beschlossen und ist seit Ende Mai 2026 in Kraft (Umsetzung ab 01.01.2027). Das eigene Frühstart-Rente-Gesetz wird im Laufe 2026 erwartet — Auszahlung rückwirkend ab 01.01.2026 für Jahrgang 2020 geplant. Unser Komplett-Paket enthält einen speziellen Rechner dafür.
Ich zahle aktuell sehr hohe Kindergartengebühren — lohnt sich das Konstrukt trotzdem?
Ja. Mit dem Schulstart sinken die Betreuungskosten in der Regel deutlich — und genau dann wächst der Spielraum für die Großeltern-Fahrtkosten. Gleichzeitig gilt: Je früher Sie anfangen, desto stärker arbeitet der Zinseszinseffekt für Ihr Kind. Selbst wenn das Finanzamt sich in den ersten Jahren nur teilweise beteiligt, ist ein früher Start der größte Hebel für das Endergebnis.
Wie viel Kinderbetreuungskosten kann ich 2026 absetzen?
Seit 2025 können Eltern 80 % der Kinderbetreuungskosten als Sonderausgaben absetzen — maximal 4.800 € pro Kind und Jahr (80 % von 6.000 €). Dazu zählen auch die Fahrtkosten der Großeltern zur Betreuung. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 % ergibt sich eine Steuerersparnis von bis zu 2.016 € pro Jahr.
Sind Fahrtkosten der Großeltern zur Kinderbetreuung steuerlich absetzbar?
Ja. Sie erstatten den Großeltern 0,30 € pro Kilometer per Überweisung und setzen den Betrag als Sonderausgaben ab. Entscheidend sind zwei Formalien: ein schriftlicher Betreuungsvertrag und die Zahlung per Überweisung — Bargeld erkennt das Finanzamt nicht an. Die Urteile und Fundstellen dazu finden Sie oben in der Box „Warum das kein Steuertrick ist".
Wann startet die Frühstart-Rente?
Das zugrundeliegende Altersvorsorgereformgesetz (Altersvorsorgedepot als Riester-Nachfolger) wurde am 27.03.2026 vom Bundestag beschlossen, am 08.05.2026 vom Bundesrat bestätigt und ist seit Ende Mai 2026 in Kraft. Die neuen Altersvorsorgeprodukte stehen ab 01.01.2027 zur Verfügung. Die Frühstart-Rente selbst baut darauf auf — das eigene Gesetz wird im Laufe 2026 erwartet. Die Einführung soll stufenweise erfolgen: Zunächst Jahrgang 2020 (rückwirkend ab 01.01.2026), danach jährlich ein weiterer Jahrgang. Ab 2029 sollen ältere Jahrgänge nachgeholt werden. Jedes Kind von 6 bis 18 Jahren soll 10 € pro Monat erhalten — einkommensunabhängig und ohne Antrag. Das Depot ist bis zum Rentenbeginn gesperrt.
Muss Oma jetzt eine Steuererklärung machen?
Nein. Die Erstattung ist für die Großeltern komplett steuerfrei — sie müssen dem Finanzamt nichts melden. Den steuerlichen Vorteil nutzen ausschließlich Sie als Eltern in Ihrer Steuererklärung (Anlage Kind). Für Oma und Opa bleibt genau eine Aufgabe: einmal den Betreuungsvertrag unterschreiben.
Ist das nicht ein Scheingeschäft? Bekomme ich Ärger mit dem Finanzamt?
Nein. Die Erstattung von Fahrtkosten an Angehörige, die unentgeltlich Kinder betreuen, ist in der Finanzrechtsprechung anerkannt — die Urteile und Fundstellen finden Sie oben in der Box „Warum das kein Steuertrick ist". Es handelt sich nicht um ein Scheingeschäft, sondern um eine gesetzlich vorgesehene Gestaltung. Entscheidend sind zwei Formalien: ein schriftlicher Betreuungsvertrag und die Zahlung per Überweisung. Beides decken unsere Vorlagen ab.

Kindervermögen: Steueroptimierter Vermögensaufbau für Kinder in Deutschland

Kindervermögen ist ein digitales Informationsprodukt von Andreas Fröhlich aus München. Es zeigt Eltern — und Großeltern —, wie sie mit drei legalen steuerlichen Bausteinen Vermögen für Kinder aufbauen, ohne Mehrausgaben. Nach §10 Abs. 1 Nr. 5 EStG sind seit 2025 80 % der Kinderbetreuungskosten absetzbar (max. 4.800 € pro Kind/Jahr). Dazu zählen auch Fahrtkosten der Großeltern. Ergänzt durch steuerfreie Gelegenheitsgeschenke (§13 ErbStG) und eine fondsgebundene Rentenversicherung im Versicherungsmantel (§20 EStG) ergibt sich nach 30 Jahren bei 42 % Grenzsteuersatz und 7,8 % p.a. (optimistisch) ein Depotwert von 305.644 €, bei 6,5 % p.a. (konservativ) rund 242.000 € — jeweils nominal, vor Steuern, nach Fondskosten, nicht garantiert. Die 84.000 € Gesamteinzahlung setzen sich zusammen aus: 28.224 € Steuererstattung (Finanzamt) + 55.776 € eigenem Familiengeld. Das Konstrukt wurde in Zusammenarbeit mit einem Steuerberater entwickelt. Stand: Juli 2026.

Das Produkt stellt keine Steuerberatung dar, sondern ist ein Informationsprodukt mit Vorlagen, Musterverträgen und Rechnern zur sofortigen Umsetzung. Für die individuelle Umsetzung wird empfohlen, einen Steuerberater hinzuzuziehen. Alle Berechnungen gelten pro Kind unter 14 Jahren — bei mehreren Kindern vervielfacht sich die Ersparnis.

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Ratgeber & Fachartikel
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